Seit dem Geschäftsjahr 2023 veröffentlichen Schweizer Gesellschaften des öffentlichen Interesses mit mindestens 500 Vollzeitstellen und mehr als 20 Millionen Franken Bilanzsumme oder 40 Millionen Franken Umsatz jedes Jahr einen Bericht über nichtfinanzielle Belange: Umwelt und Klima, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung (Art. 964a bis 964c OR). Seit dem 1. Januar 2024 regelt eine Verordnung des Bundesrates den Klimateil dieses Berichts.
Der Bundesrat bereitet die nächste Stufe vor. Der am 1. April 2026 in die Vernehmlassung geschickte Entwurf orientiert sich am europäischen Recht in der Fassung der Omnibus-I-Richtlinie: Erfasst wären Unternehmen mit mehr als 1000 Vollzeitstellen und mehr als 450 Millionen Franken Umsatz. Ein Datum für das Inkrafttreten steht noch nicht fest.
KMU unterstehen diesen Pflichten nicht. Sie spüren die Folgen trotzdem: Ihre grossen Kunden müssen über ihre Wertschöpfungskette berichten und verlangen von ihnen eine CO2-Bilanz.